Medienmitteilung

Das Mythenschloss ist eine Rekonstruktion

Warum der Zürcher Heimatschutz sich nicht für seinen Erhalt einsetzt

Nach eingehendem Studium der Gutachten zur Schutzfähigkeit und Schutzwürdigkeit des Mythenschlosses und ausführlicher Diskussion sah der Zürcher Heimatschutz davon ab, gegen die Inventarentlassung des Mythenschlosses vorzugehen. Die nachfolgenden Überlegungen liegen dem Beschluss zu Grunde:

 

  • Das Gebäude ist ein kompletter Neubau. Auch der Gebäudeteil zur Seefront ist komplett neu; es wurden keinerlei Teile der sorgfältig abgetragenen Fassade wieder verwendet. Es handelt sich um eine Rekonstruktion, die sich nur an der Ostfassade an das historische Vorbild hält. Die übrigen Fassaden wurden teilweise sehr frei «nachempfunden». Diesem Gebäudeteil fehlt ein entscheidendes Merkmal für die Denkmalfähigkeit: das Vorhandensein von bauzeitlicher, also originaler Substanz. Rekonstruktionen sind in der Fachwelt eben deshalb heftig umstritten und werden als Geschichtsklitterung bezeichnet.
     
  • Der janusköpfige Doppelbau war 1987 bezugsbereit, steht also seit 29 Jahren. Grundsätzlich hat er damit das Alter, um als Baudenkmal schutzwürdig zu sein, nicht erreicht. In der Fachwelt gilt die Regel, dass eine Baute wenigstens 30 Jahre alt sein muss, um Denkmalwürdigkeit zu erlangen. Trotzdem wurde erwogen, ob der vorhandene Bau aufgrund seiner architektonischen Qualitätsmerkmale ein Schutzobjekt sein könnte. Die völlig unterschiedliche Gestaltung lässt das Gebäude in zwei Teile zerfallen, die nichts miteinander gemein haben und kein neues Ganzes bilden. Der an der Alfred Escher-Strasse situierte Baukörper ist nicht von derart herausragender gestalterischer Qualität, dass man aufgrund dieser Tatsache die Schutzwürdigkeit bejahen könnte. Auch der rekonstruierte Teil überzeugt nicht: Die rekonstruierte Fassade folgt nur teilweise dem Original und ist bei genauer Betrachtung als Kopie erkennbar, die in weit schlechterer gestalterischer und materieller Qualität ausgeführt wurde als das abgerissene Original. Im Inneren wurde kaum etwas von der ursprünglichen Organisation übernommen. Für den vom hinteren Teil repräsentierten Baustil gibt es bessere Beispiele in Zürich.
     
  • Der Bau von Arminio Cristofari war ein Wohnhaus und dementsprechend finden sich Fassadenelemente des Wohnhausbaus wie z.B. Balkone. Mit dem Neubau aus den 1980er Jahren wurde das Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt. Nicht nur der hintere Teil – deutlich als Bürogebäude erkennbar–, sondern auch der rekonstruierte Teil wurde neu mehrheitlich als Verwaltungsgebäude mit Büroräumen genutzt und auch entsprechend im Inneren konzipiert und ausgebaut. Die unterschiedliche Nutzung kommt in der rekonstruierten Fassade in keiner Weise zum Ausdruck, wie das z.B. beim Hauptgebäude der «Zürich» der Fall ist, wo die Wohnetagen (2. und 3. OG) an der Fassadengestaltung (Balkone) deutlich ablesbar sind. Beim rekonstruierten Teil des Mythenschlosses wurde einem mit überwiegender Büronutzung belegten Gebäude eine reine Wohnhausfassade vorgehängt. Da das Mythenschloss zukünftig ausschliesslich für Verwaltungszwecke verwendet werden wird und keine Wohnungen mehr vorhanden sein werden, würden mit dem Erhalt der Wohnhausfassade innere Nutzung und äussere Erscheinung vollends und komplett auseinanderfallen. Dies war das Hauptargument im vom Zürcher Heimatschutz geführten Manor-Prozess, wo Georg Mörsch als Experte das Argument für den Erhalt der Nutzung ins Feld führte, dass nach dem geplanten Umbau hinter einer klassischen Warenhausfassade kein Warenhaus mehr vorhanden sein wird. In Umkehrung dieses Arguments verliert der Zürcher Heimatschutz die Glaubwürdigkeit, wenn er sich jetzt für den Erhalt einer Fassadenarchitektur einsetzen würde.
     
  • Die Seefront ist von grosser Bedeutung von Zürich. Allerdings wird zumindest die linke Seite von Bauten aus verschiedenen Stilepochen gebildet. Das von der Zürich Versicherungs- Gesellschaft gebildete Ensemble verdeutlicht dies am besten, wo sich die Entwicklung des Stadtzürcher Geschäftshausbaus exemplarisch ablesen lässt. Zudem entsteht südlich des Mythenschlosses ein neuer Glaspalast der Swiss Re, der «Swiss Re Next». Nördlich des Mythenschlosses wird der Hauptsitz der «Zurich» erweitert und wird ebenfalls einen auch von der gegenüberliegenden Seeseite erkennbaren Neubauteil in Glas erhalten. Die Seefront wird nicht nur von Bauten aus unterschiedlichen Zeitepochen, sondern auch unterschiedlichen Stils gebildet und durch Nachbarbauten massiv verändert. Gemeinsamer Nenner sind nicht die Architektur und die Materialisierung, sondern die Höhe und die Verwendung teurer Materialien sowie der Repräsentationscharakter der Bauten. Ein qualitätvoller repräsentativer Neubau, der so gut ist, dass er in 40 Jahren selbst schutzwürdig sein wird, wird sich vermutlich besser in die sich verändernde Seefront einfügen als die nicht befriedigende Kopie der alten Fassade des Mythenschlosses.
     
  • Aufgrund zuverlässiger Quellen aus den eigenen Reihen des Heimatschutzes ist das ganze Gebäude in einem technisch miserablen Zustand, da es – wie in den 1980er Jahren weit verbreitet – mit schlechten Materialien erstellt wurde. Die Eisenklammern, welche die Kunststeinplatten des rekonstruierten Teils zusammenhalten, sind durchgerostet. Die ganze Fassade müsste entfernt werden. Dem Argument der mangelnden Schutzwürdigkeit kann folglich auch noch dasjenige der mangelnden Schutzfähigkeit wegen des Zustands resp. der Verhältnismässigkeit der notwendigen Sanierungsmassnahmen entgegen gehalten werden. Die Swiss Re hat in Testplanungen, die von renommierten Büros ausgeführt wurden, alle drei möglichen Varianten geprüft – Sanierung der vorhandenen Bauten (Lampugnani), Neubau mit Erhalt der Kopie des Mythenschlosses (Christ und Gantenbein) sowie kompletter Neubau (Meili Peter Architekten), dies in enger Begleitung mit der Denkmalpflege. Der Entscheid für einen Neubau wurde also nicht leichtfertig gefällt.
     
  • Bereits 1980 bemängelte die Natur- und Heimatschutzkommission in ihrer Stellungnahme zum Rekonstruktionsprojekt, dass nicht ernsthaft die Möglichkeit geprüft wurde, einen architektonisch hochwertigen Neubau zu erstellen, und die gewählte Lösung wurde bereits damals auch in den Medien kritisiert.

 

Der Zürcher Heimatschutz sieht nun heute keinen Grund, einen krassen Fehlentscheid der 1980er Jahre – nämlich den Abriss des Mythenschlosses – mit einem Rekurs zu sanktionieren, dessen Chancen auf Erfolg aufgrund der vorhandenen gründlichen fachlichen Abklärungen sehr klein sind. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens, welches Archicultura führte, bestätigt die Einschätzung des Zürcher Heimatschutzes. Allerdings bedauert der Zürcher Heimatschutz, dass kein Wettbewerb durchgeführt wird, wie das die Zürich-Versicherungs-Gesellschaft bei der Erneuerung ihres in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Hauptsitzes auf beispielhafte Weise getan hat.

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Das Mythenschloss ist eine Rekonstruktion
Weshalb der Zürcher Heimatschutz sich nicht für seinen Erhalt einsetzt