Der kommunale Richtplan erlaubt im neuen Stadtstruktur-Typ «Urbanes Kerngebiet» Hochhäuser, und in den Gebieten «Urbane Wohnstadt» und «Grüne Wohnstadt» grossmassstäbliche Baustrukturen mit Hochhäusern. Im «Heterogenen Gebiet» sind grossmassstäbliche Strukturen mit Hochhausclustern, beispielsweise mit Hochhäusern sogar über eine Bauhöhe von 80 Meter generell möglich. Einzig in den Stadtstruktur-Typen «Historischer Kern» (Altstadt und ehemalige Dorfkerne mit historisch geprägter Bau- und Freiraumstruktur) und «Kleinteiliges Wohngebiet» (Wohngebiete mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern in Hang- und Randlagen) sollen wie bislang keine Hochhäuser zulässig sein (Kommunaler Richtplan, Seiten 30 bis 34).
Die Aufhebung der Höhenbegrenzung von Hochhäusern, die Ermöglichung von Hochhausclustern und grossmassstäblichen Strukturen mit Hochhäusern würden das Stadtbild in einem grossen Teil von Zürich nachhaltig verändern und dürften bisher geschützte und inventarisierte Bauten in deren Nachbarschaft durch ihre schieren Dimensionen dauerhaft beeinträchtigen. Auch im Bereich der Stadtgebiete, die vom Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als hochgradig schutzwürdig beschrieben sind, befürchtet der Heimatschutz ortsbauliche Verschlechterungen.
Evelyne Noth, Präsidentin Stadtzürcher Heimatschutz
T 043 233 00 22, kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch
Der Heimatschutz empfiehlt ein Nein zum kommunalen Richtplan
Medienmitteilung zur Volksabstimmung vom 28. November 2021