Medienmitteilung

Rekurs Kino Sternen Oerlikon

Das Kino Sternen Oerlikon – ein wichtiger Bau des Architekten Werner Stücheli

Nicht nur Prunkbauten wie Kirchen, Rathäuser und Paläste sind Zeugen unserer Kultur. Ähnlich wie sich die Geschichtsforschung von der Ereignisgeschichte der Erforschung der Alltagsgeschichte zugewendet hat, so haben sich die Schutzbestrebungen der letzten Jahre auf den Erhalt von unspektakulären Objekten und Industrie- und Gewerbebauten verlagert, welche Zeugnis der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsgeschichte unserer Gesellschaft ablegen. Bauten sind die sichtbar gewordene Geschichte; ihr Abriss ist mehr als das Niederlegen von Mauern. Es bedeutet Geschichtsnegierung, das Zerstören von Kulturgut. Dies ist umso bedauerlicher, wenn es zudem auch um einen bedeutenden Bau im Werkkatalog eines wichtigen zeitgenössischen Architekten handelt. Werner Stücheli (1916-1983) zählt zu den erfolgreichsten Architekten der Nachkriegszeit in Zürich, der für sehr viele seiner Bauten die Auszeichnung für gute Bauten der Stadt Zürich erhielt. Seine Bauten zeugen von der Auseinandersetzung mit der alltäglichen Realität, was auch der Kinobau in Oerlikon belegt. Er suchte nicht das Spektakuläre, sondern das Besondere, das sich nicht auf den ersten Blick erschliesst. Das Kino Sternen in Oerlikon nimmt einen wichtigen Platz in seinem Oeuvre ein und wird ausdrücklich in der ihm gewidmeten Publikation des Instituts für Geschichte und Theorie der ETH erwähnt. Das 1949/50 erbaute Kino Sternen ist ein typischer Vertreter der Architektur der 1950er Jahre. Der Bau ist von hoher architektonischer Qualität und weist einige bauliche Besonderheiten aus. Deshalb hat der Zürcher Heimatschutz sich nun mit einem Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichts und die darauf publizierte Inventarentlassung an das Verwaltungsgericht gewendet.

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Rekurs Kino Sternen Oerlikon
Medienmitteilung vom 14. Januar 2016