Am 6. Juli 2016 gab Hochbauvorsteher André Odermatt namens des Stadtrats überraschend und kurz vor den Sommerferien den Ersatzneubau des Schauspielhauses mit Total-Auskernung des Pfauen-Blockrands und Inventarentlassung des Theatersaals als kommunales Schutzobjekt bekannt. Die Interessenabwägung der Stadt ist für den Stadtzürcher und den kantonalen Heimatschutz nicht derart eindeutig und schlüssig, als dass sie die Zerstörung des Theatersaals und damit eines Schutzobjekts von nationaler Ausstrahlung zu rechtfertigen vermag. Der Heimatschutz hat deshalb Rekurs eingelegt.
Der Stadtrat stellt eine Volksabstimmung über den Theaterneubau in Aussicht. Zu diesem Zeitpunkt werden jedoch nur noch die Begründungen für einen Ersatzneubau zum Zug kommen, nicht aber all jene Gründe, die für eine Erneuerung im Bestand sprechen. Der Heimatschutz hält es angesichts der von allen Seiten unbestrittenen Bedeutung des Schauspielhauses und seines Theatersaals für richtig, dass in einer Interessenabwägung der Erhalt des Theatersaals im Zentrum stehen sollte, dies wenn nötig unter Veränderung der bisherigen Rahmenbedingungen. Aus den Unterlagen, die der Heimatschutz bisher von der Stadt erhalten hat, geht hervor, dass Erneuerungen nur im Bereich des Verwaltungsvermögens im Besitz der städtischen Immo (Verwaltungsvermögen) geprüft worden sind. Die Zumiete bzw. der Erwerb von Flächen in anderem Besitz, zu dem auch das Restaurant an der Ecke im Eigentum der städtischen Liegenschaftenverwaltung (Finanzvermögen) gehört, wurde nicht geprüft, ebenso wenig der Einbezug von Landtausch bzw. Landerwerb von umliegenden Eigentümern, wie die Stadt dies beim Erwerb des Cabaret Voltaire vorgemacht hat.
Der Heimatschutz rekurriert im Detail aus folgenden Gründen:
Die eigene Denkmalpflege attestiert dem Theatersaal baugeschichtlich, theatergeschichtlich und sozialhistorisch höchsten Erinnerungswert. Die eigene Denkmalpflege wurde beim Stadtratsentscheid nur marginal einbezogen. Das vorliegende denkmalpflegerische Gutachten befasst sich auftragsgemäss in erster Linie mit der Blockrandbebauung des Pfauenkomplexes und nur am Rande mit dem Theatersaal.
Die städtische Denkmalpflegekommission, ein beratendes Gremium des Stadtrats, kritisiert den Mangel bei den Abklärungen. Sie war sich an ihrer Sitzung vom 13. November 2017 einig in folgenden Punkten: Die Machbarkeitsstudie setze am falschen Ort an und messe dem Theatersaal keinen grossen Wert bei. Zur Ausgangslage hätte aus ihrer Sicht gehört abzuklären, wie das Gebäude unter Erhalt des Saales ertüchtigt und gewisse Mängel behoben werden könnten. Sie hat eine Veränderung des Parameters und damit den Einbezug weiterer Gebäudeflächen vorgeschlagen. Obwohl der Entscheid der Denkmalpflegekommission seit November 2017 vorliegt, ist die städtische Stellungnahme hierzu ausgeblieben.
Der Heimatschutz kritisiert, dass in den vorgelegten Machbarkeitsstudien zwar alternative Strategien erwähnt werden, die nicht vom Abriss des Saals ausgehen, diese aber nicht weiter und in die Tiefe gehend ausgeführt wurden. Es sind dies:
Grundsätzlich kritisiert der Heimatschutz, dass die Stadt die Rekursfrist für die Inventarentlassung eines derart bedeutenden Objekts, wie es der Theatersaal des Schauspielhauses darstellt, ausgerechnet in die Sommerferienzeit gelegt hat.
Martin Killias, Präsident Zürcher Heimatschutz
T 079 621 36 56, martin.killias(at)unisg.ch
Theaterdonner vor der Theaterpause des Zürcher Schauspielhauses
Medienmitteilung vom 14. August 2018