Medienmitteilung
Schauspielhaus Zürich
Schauspielhaus Zürich. Foto: Mara Truog

Theaterdonner vor der Theaterpause des Zürcher Schauspielhauses

Die Stadt entliess den Theatersaal des Schauspielhauses aus dem Inventarschutz – der Hei-matschutz hat rekurriert

Am 6. Juli 2016 gab Hochbauvorsteher André Odermatt namens des Stadtrats überraschend und kurz vor den Sommerferien den Ersatzneubau des Schauspielhauses mit Total-Auskernung des Pfauen-Blockrands und Inventarentlassung des Theatersaals als kommunales Schutzobjekt bekannt. Die Interessenabwägung der Stadt ist für den Stadtzürcher und den kantonalen Heimatschutz nicht derart eindeutig und schlüssig, als dass sie die Zerstörung des Theatersaals und damit eines Schutzobjekts von nationaler Ausstrahlung zu rechtfertigen vermag. Der Heimatschutz hat deshalb Rekurs eingelegt.

Der Stadtrat stellt eine Volksabstimmung über den Theaterneubau in Aussicht. Zu diesem Zeitpunkt werden jedoch nur noch die Begründungen für einen Ersatzneubau zum Zug kommen, nicht aber all jene Gründe, die für eine Erneuerung im Bestand sprechen. Der Heimatschutz hält es angesichts der von allen Seiten unbestrittenen Bedeutung des Schauspielhauses und seines Theatersaals für richtig, dass in einer Interessenabwägung der Erhalt des Theatersaals im Zentrum stehen sollte, dies wenn nötig unter Veränderung der bisherigen Rahmenbedingungen. Aus den Unterlagen, die der Heimatschutz bisher von der Stadt erhalten hat, geht hervor, dass Erneuerungen nur im Bereich des Verwaltungsvermögens im Besitz der städtischen Immo (Verwaltungsvermögen) geprüft worden sind. Die Zumiete bzw. der Erwerb von Flächen in anderem Besitz, zu dem auch das Restaurant an der Ecke im Eigentum der städtischen Liegenschaftenverwaltung (Finanzvermögen) gehört, wurde nicht geprüft, ebenso wenig der Einbezug von Landtausch bzw. Landerwerb von umliegenden Eigentümern, wie die Stadt dies beim Erwerb des Cabaret Voltaire vorgemacht hat.

Der Heimatschutz rekurriert im Detail aus folgenden Gründen:

Städtische Denkmalpflege marginal beigezogen

Die eigene Denkmalpflege attestiert dem Theatersaal baugeschichtlich, theatergeschichtlich und sozialhistorisch höchsten Erinnerungswert. Die eigene Denkmalpflege wurde beim Stadtratsentscheid nur marginal einbezogen. Das vorliegende denkmalpflegerische Gutachten befasst sich auftragsgemäss in erster Linie mit der Blockrandbebauung des Pfauenkomplexes und nur am Rande mit dem Theatersaal.

Stellungnahme der städtischen Denkmalpflegekommission blieb unbeachtet

Die städtische Denkmalpflegekommission, ein beratendes Gremium des Stadtrats, kritisiert den Mangel bei den Abklärungen. Sie war sich an ihrer Sitzung vom 13. November 2017 einig in folgenden Punkten: Die Machbarkeitsstudie setze am falschen Ort an und messe dem Theatersaal keinen grossen Wert bei. Zur Ausgangslage hätte aus ihrer Sicht gehört abzuklären, wie das Gebäude unter Erhalt des Saales ertüchtigt und gewisse Mängel behoben werden könnten. Sie hat eine Veränderung des Parameters und damit den Einbezug weiterer Gebäudeflächen vorgeschlagen. Obwohl der Entscheid der Denkmalpflegekommission seit November 2017 vorliegt, ist die städtische Stellungnahme hierzu ausgeblieben.

Bauhistorischer Stellenwert des Theatersaals nicht ausreichend begutachtet
 

  • Die baukünstlerische und architekturhistorische Bedeutung des Saals ist nicht genügend geklärt. Die baukünstlerischen Qualitäten des Saals im Vergleich mit anderen Sälen aus der gleichen Zeit- und Stilepoche wurden nicht gewürdigt. Der Saal zeigt den Übergang vom üppig mit Dekorelementen versehenen historistischen Baustil zum Neuen Bauen. Der elegante Schwung der Balkonbrüstung findet sich in der Deckengestaltung wieder und zeigt die Grundformen deutlich. Der Einsatz von dekorativen Elementen und auch der Farben erfolgt sparsam, ganz der neuen Schlichtheit verpflichtet. Er dürfte einer der wenigen in der Zwischenkriegszeit erbauten und noch erhaltenen Theatersäle in der Schweiz sein.
  • Ebenso wenig wurde der Stellenwert des Saals im Werk der damals führenden Schweizer Architekten Pfleghard & Häfeli berücksichtigt. Es dürfte der einzige Theatersaal des berühmten Architektenduos sein.
     

Der Heimatschutz kritisiert, dass in den vorgelegten Machbarkeitsstudien zwar alternative Strategien erwähnt werden, die nicht vom Abriss des Saals ausgehen, diese aber nicht weiter und in die Tiefe gehend ausgeführt wurden. Es sind dies:
 

  • Einbezug weiterer Flächen im Besitz der Stadt, wozu auch das Haus an der Ecke Rämistrasse / Zeltweg mit dem derzeitigen Restaurant gehört.
  • Kein Land- bzw. Immobilienzukauf oder Tausch von benachbarten Eigentümern, wie die Stadt dies zum Erhalt des Cabaret Voltaire vorgemacht hat.
  • Unsichtbare oder sichtbare Erweiterung innerhalb des von der Stadt vorgegebenen Perimeters (zum Beispiel durch Aufstockung des Bühnenteils) bzw. eine Kombination von Zumiete und Erwerb.
     

Grundsätzlich kritisiert der Heimatschutz, dass die Stadt die Rekursfrist für die Inventarentlassung eines derart bedeutenden Objekts, wie es der Theatersaal des Schauspielhauses darstellt, ausgerechnet in die Sommerferienzeit gelegt hat.

Kontakt

Martin Killias, Präsident Zürcher Heimatschutz
079 621 36 56martin.killias(at)unisg.ch

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Theaterdonner vor der Theaterpause des Zürcher Schauspielhauses
Medienmitteilung vom 14. August 2018