Der Stadtzürcher Heimatschutz SZH bedauert zusammen mit dem Zürcher Heimatschutz ZVH, dass die beiden Hausinschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» aus Zürichs Altstadt verschwinden sollen. Das 35 Seiten starke Gutachten vom 29. Mai 2023 des Historikers und Experten für Zürichs Spätmittelalter Martin Illi belegt eindrücklich die kulturgeschichtliche Bedeutung der Häusernamen. Er stellte dar, dass den beiden Hausnamen keine negative, rassistische Nebenbedeutung, Konnotation anhaftet. Ausserdem sei es sehr selten, dass für Häuser Spottnamen verwendet wurden. Das Gutachten von Martin Illi vom 29. Mai 2023 wurde vom ZVH beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Beschwerdeverfahren eingereicht. Es kann über die Email kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch angefordert werden.
Illi verweist in seiner Untersuchung auf Schwachstellen des im Auftrag der Stadt Zürich verfassten ETH-Gutachtens der Historiker Professor Bernhard C. Schär und Ashkira Darman. Danach werden die Zürcher Aspekte ungenügend und teilweise deutlich von seinen profunden Abklärungen abweichend dargestellt. Bereits bei der Klärung der ursprünglichen Eigentümer weist Illi im Gegensatz zur von der Stadt in Auftrag gegebenen Untersuchung nach, dass die Familie Schulthess aus Zürich stammte. Illi setzt sich in seiner Untersuchung mit der Praxis der Namensgebung im spätmittelalterlichen Zürich eingehend auseinander. Die Hausnamen sind gemäss Illi auf keinen Fall von Beginn weg als rassistisch konnotiert zu betrachten. Eine Namensgebung in der vorreformatorischen Zeit nach den damals in der Bevölkerung hochverehrten drei heiligen Königen sei gut möglich. Das Haus «Zum Mohrenkopf» wird 1443 erstmals urkundlich erwähnt. Der Hausname «Zum Mohrentanz» muss offenbar aus jüngerer Zeit stammen. Laut Illi leitet sich der Begriff vom Moriskentanz an den Fürstenhöfen der Renaissance ab, dem Tanz der «Moristen», der Mauren. Daraus wurde schliesslich «Mohren». Der Ursprung dürfte somit ein Tanzstil und nicht die Hautfarbe gewesen sein. Letztlich bleibt unklar, weshalb die Häuser so benannt wurden.
Die von Martin Illi in seinem Gutachten ausführlich dargestellte Geschichte der Namensgebung verdeutlich, dass trotz anderslautender letztinstanzlicher Gerichtsurteile die Hausinschriften nicht abgedeckt werden sollten. Eine Kontextualisierung, welche auf den Ursprung der Namensgebung verweist und sich gleichzeitig von jeglichen rassistischen Konnotationen distanziert, ist vielmehr angezeigt und für den Bürger weit aufschlussreicher als eine Abdeckung und damit die Ausradierung der Geschichte. Eine solche Tafel zur Kontextualisierung hat man etwa entsprechend einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes von 2022 bei einem krass antisemitischen Relief an der Kirche in Wittenberg angebracht.
Die Sammlung von rund 700 Zürcher Hausnamen aus dem 13. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts stellt ein immaterielles Kulturerbe dar, vergleichbar mit der Gesamtheit der Orts- und Flurnamen im Stadtgebiet. Die letzte wissenschaftliche Untersuchung dieses Namenschatzes stammt aus dem Jahr 1953 und wartet dringend auf eine Aktualisierung.
Die beiden Hausinschriften werden wegen der geplanten Abdeckung aus dem Stadtbild entfernt, obwohl sie von gesellschaftlichen Entwicklungen des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts zeugen. Die Eigentümerin des Doppelhauses Niederdorfstrasse 29/31, die private Freiwillige Armenpflege der Stadt Zürich, und ihre Mieterin, die städtische Armenpflege (heute Sozialamt der Stadt Zürich) haben die Namenszüge «Zum Blumengschirr» und «Zum Mohrentanz» erneuern lassen. Dies geschah, weil alle vom privaten Verein Unterstützten und sämtliche Fürsorgeempfängerinnen und -empfänger der Stadt Zürich in beiden Häusern ein- und ausgingen. Früher waren die beiden Institutionen im «Grünen Hüsli» untergebracht, das sich in der Nähe der heutigen Uraniawache befand. Die Ortsbezeichnung «Grünes Hüsli» hatte auch nach dem Umzug ins Niederdorf weiterhin eine stigmatisierende Wirkung. Daher war es sinnvoll, stattdessen die historischen Hausnamen wiederzubeleben.
Die Inschrift «Zum Mohrenkopf» am Haus Neumarkt 13 wurde von der Mieterin Angélique Sophie Panchaud de Bottens, der Schwester der Malerin Louise Weitnauer, angebracht. Beide Frauen sind wichtige Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung und Aktivistinnen der Schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit in Bern, der Saffa 1928. Sophie Panchaud erforschte weitgehend autodidaktisch die Geschichte der städtischen Bekleidung und der Trachten. Am Neumarkt leitete sie ein Museum, das eine Dokumentationsstelle und eine Trachtenschneiderei umfasste. Ihre private, jedoch viel besuchte Institution stand vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im Dienst der Geistigen Landesverteidigung.
Anmerkung: Im Gegensatz zum Entscheid des Baurekursgerichts vom März 2023 (BRGE I Nr. 0057/2023) befand das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im November 2024 (VB.2023.00242), dass eine Abdeckung der Hausinschriften vorgenommen werden kann, allerdings aufgrund der angeblichen Reversibilität der baulichen Massnahmen, mit den beiden Gutachten setzte sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hingegen nicht auseinander. Das Bundesgericht trat im Juli 2025 auf die Beschwerde des ZVH gegen diesen Entscheid nicht ein (Vgl. Medienmitteilungen auf der Website des Zürcher Heimatschutzes ZVH und des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH).
Evelyne Noth
Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes und Vorstandsmitglied des Zürcher Heimatschutzes
T 043 233 00 22, kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch
Veröffentlichung des Gutachtens zu den umstrittenen Hausinschriften in der Altstadt von Zürich
Medienmitteilung vom 20. November 2025