Eine PV-Anlage auf dem mächtigen Dach der denkmalgeschützten Scheune in Witikon

Auf dem mächtigen Dach der Witikoner Scheune wird demnächst eine PV-Anlage erstellt. Der Zürcher und der Stadtzürcher Heimatschutz (ZVH und SZH) sind zwar der Überzeugung, dass die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission die Beeinträchtigung der geschützten Scheune sowie des geschützten Ortsbildes hätte beurteilen müssen. Das sah das Zürcher Baurekursgericht jedoch anders, betonte aber gleichzeitig die Notwendigkeit der Einhaltung hoher Gestaltungsanforderungen. Darauf vertrauend, verzichten ZVH und SZH auf weitere rechtliche Schritte.

 Auf dem mächtigen Dach der denkmalgeschützten Scheune am Trichtenhausenfussweg in Zürich-Witikon will der Eigentümer eine grosse Photovoltaikanlage von insgesamt rund 223 Quadratmetern installieren. Der Zürcher Heimatschutz ZVH unter Federführung des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH musste zweimal ein Rechtsmittel einlegen, um eine gesetzeskonforme Abklärung möglicher Beeinträchtigungen der geschützten Scheune und deren Umgebung durch die PV-Anlage zu erreichen. Das Zürcher Baurekursgericht hat nun die Beeinträchtigung der Einzigartigkeit der Scheune und des geschützten Ortsbildes zwar für nicht derart erheblich und umfangreich beurteilt, dass, wie vom ZVH und SZH gefordert, ein Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt werden müsste. Doch in seinen Ausführungen betont das Gericht mehrmals die hohen gestalterischen Anforderungen und die besondere Rücksichtnahme, die bei der Erstellung der Anlage gestützt auf entsprechende Auflagen beachtet werden müssen (Baurekursgericht I Nr. 0034/2026). Darauf vertrauend, verzichten ZVH und SZH auf weitere rechtliche Schritte, obwohl sie weiterhin der Ansicht sind, dass die Einholung eines Gutachtens der ENHK erforderlich gewesen wäre. 

Ein Fremdkörper im national geschützten Ortsbild 

Die Scheune sowie deren Umgebung sind im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte beziehungsweise im kommunalen Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen der Stadt Zürich verzeichnet und seit 2009 ausdrücklich unter Schutz gestellt. Zudem liegt die Scheune im Bereich der gemäss Bundesinventar schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS A). Auf diesem geschützten Objekt in geschützter Umgebung wird nun eine grosse PV-Anlage errichtet. Zwar soll sie auf dem unteren Teil des Daches unterhalb des Dachknickes auf der südwestlichen Dachfläche platziert werden. Sie wird jedoch nach Meinung von ZVH und SZH als dunkle und spiegelnde Photovoltaikanlage in der Umgebung weitherum sichtbar sein und im Kontrast zur oberen roten Ziegeleindeckung die charakteristische Einheit des Daches massiv beeinträchtigen. Dies ist besonders schade, da die Scheune am östlichen Rand im ausserordentlich sensiblen Gebiet des national geschützten Ortsbildes des alten Oberdorfs von Witikon liegt. 

Diesem Ortsteil wird im Bundesinventar hohe räumliche und architekturhistorische Qualität attestiert. Er ist von hoher ortsbildlicher Bedeutung für Zürich. Ausserdem befindet sich die Scheune in der Freihaltezone und grenzt direkt an die Kernzone von Witikon. Im Beschluss der Unterschutzstellung von 2009 hielt die Stadt fest, dass es sich bei der Witikoner Scheune um eine der grössten noch erhaltenen und am besten intakten Stallscheunen auf Stadtgebiet handelt. ZVH und SZH befürchten, dass die PV-Anlage in der heute geschlossenen und ruhigen Dachlandschaft als ein ästhetischer Fremdkörper wahrgenommen werden wird. 

Auflagen zur Erfüllung der gebotenen hohen gestalterische Anforderungen 

ZVH und SZH zählen nun auf die gebotene sorgfältige und rücksichtsvolle gestalterische Umsetzung gestützt auf entsprechende Auflagen, wie vom Baurekursgericht angemahnt. So fordert es in seiner Urteilsbegründung «farblich auf die Dachfläche abzustimmende oder als full-black auszugestaltende PV-Module». Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) riet bereits früher zu einer PV-Anlage unterhalb des Dachknickes in Form einer vollflächigen Indachanlage. Mit entsprechenden Auflagen werden laut Gericht «die an dieser Lage gebotenen hohen gestalterischen Anforderungen erfüllt». Das Gericht räumt ein, dass die PV-Anlage im Ortsbild wahrnehmbar sein wird; das heisst, die Module einsehbar sein werden. Es setzt aber darauf, dass durch die Einhaltung hoher Gestaltungsanforderungen keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Ortbildes zu erwarten seien beziehungsweise ausgeschlossen werden könnten. 

Kontakt

Evelyne Noth
Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes und Vorstandsmitglied des Zürcher Heimatschutzes 

T 043 233 00 22, kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch

Info

Eine PV-Anlage auf dem mächtigen Dach der denkmalgeschützten Scheune in Witikon 
Medienmitteilung vom 12. Mai 2026