Medienmitteilung
Wohnsiedlung Im Hegi
Wohnsiedlung Im Hegi. Foto: Heimgenossenschaft Schweighof, hgschweighof.ch

Wohnsiedlung Im Hegi muss integral erhalten bleiben

Die wichtige Wohnsiedlung Im Hegi (1929-30) im Friesenbergquartier Zürich bleibt erhalten. Nach dem Baurekursgericht hat sich auch das Verwaltungsgericht für einen umfassenden Schutz ausgesprochen.

Der Stadtzürcher und der kantonale Zürcher Heimatschutz freuen sich, dass ein zweiter wichtiger Baustein des schweizweit einmaligen Friesenbergquartiers erhalten bleibt: «Die Wohnsiedlung Im Hegi ist ein wichtiger Zeitzeuge im Übergang zur Moderne und steht damit zusammen mit den Gründersiedlungen der Familienheimgenossenschaft Zürich exemplarisch für die Geschichte des Friesenbergs», betont die Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH, Evelyne Noth. Die Wohnsiedlung Im Hegi wurde 1929-1930 erbaut, nur wenige Jahre nach den Gründeretappen der Familienheimgenossenschaft Zürich (FGZ). Anders als die Vorgänger der FGZ, die im Heimatstil mit Walmdächern und grossen, durchgehenden Gärten erstellt wurden, war die Siedlung Im Hegi bereits der Moderne verpflichtet. Die Gebrüder Adolf und Heinrich Bräm, unter anderem für den Bau der Sihlpost bekannt, konzipierten die Siedlung modular aus einem fast einheitlichen Haustypus und in einer symmetrischen, städtebaulich orientierten Reihenhausanordnung. Die schon fast klösterliche Geschlossenheit der Siedlung mit einem stark durchgrünten Aussenraum kontrastiert mit den zahlreichen Blickachsen, welche durch die verschiedenen Plätze und Wege entlang der Hausgärten geschaffen werden.

Die Stadt Zürich hatte noch im Gerichtsverfahren um die Gründersiedlungen der FGZ argumentiert, dass diese abgebrochen werden können, weil stattdessen die ebenso bedeutende Siedlung Im Hegi erhalten bleibe. Umso überraschender war der Entscheid der Stadt, dass zwei ganze Häuserzeilen der Siedlung Im Hegi durch Neubauten ersetzt werden dürfen. Dieser Abbruchentscheid der Stadt wurde zunächst vom Baurekursgericht (BRGE I 66/2021) und nun auch vom Verwaltungsgericht (VB.2001.00388) aufgehoben: Es handle sich um ein in hohem Mass schutzwürdiges Ensemble, bei welchem insbesondere die strukturellen Elemente, namentlich die strenge Symmetrie, erhalten werden müssen. Die dagegen ins Feld geführten Argumente – Verdichtung, Energiesparpotential und Eigenbedarf der Genossenschaft – seien zwar durchaus gewichtig, könnten aber das sehr hohe öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnsiedlung Im Hegi nicht überwiegen.

Gartenstadt erhalten und erleben

Der Stadtzürcher und der kantonale Zürcher Heimatschutz fühlen sich mit diesem Urteil in ihrer Haltung und ihren Tätigkeiten bekräftigt. Auf ihre Intervention hin haben die Gerichte den Denkmalschutz bei den Gründersiedlungen der FGZ und nun auch bei der Wohnsiedlung Im Hegi massgeblich gestärkt. Wichtige Schutzinteressen am Erhalt dieser wichtigen Zeitzeugen sind höher zu gewichten als maximale Verdichtung, günstiger Wohnraum und energetische Massnahmen. Die Siedlung Im Hegi bildet eine wichtige Etappe im Friesenbergquartier im Übergang zur Moderne. Die Gartenstadt Friesenberg wird in ihrer baulichen Entwicklung – mit den beiden Gründersiedlungen aus den Jahren 1925-1928 und nun auch mit der Wohnsiedlung Im Hegi aus den Jahren 1929-30 – räumlich, sozial, funktional und ästhetisch erhalten und erlebbar bleiben.

Kontakt

Evelyne Noth, Präsidentin Stadtzürcher Heimatschutz
043 233 00 22, kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch

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Wohnsiedlung Im Hegi muss integral erhalten bleiben
Medienmitteilung vom 10. Januar 2022