Der Stadtzürcher Heimatschutz und der Zürcher Heimatschutz nehmen mit Erstaunen und Unverständnis von der Zweckentfremdung des kantonal denkmalgeschützten Friedhofs Sihlfeld Kenntnis. Die besondere Zweckbestimmung der Freihaltefläche E (Friedhofszweck), wie sie die städtischen Bau‐ und Zonenordnung für den Friedhof Sihlfeld festlegt, ist mit der kürzlich von der Stadt vorgenommenen Zuordnung von Friedhöfen als besondere Erholungsfläche, die beispielsweise Sport‐ und Spielplätze ermöglichen würde, nicht vereinbar.
Evelyne Noth, Präsidentin Stadtzürcher Heimatschutz
T 043 233 00 22, kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch
Zweckentfremdung des denkmalgeschützten Friedhofs Sihlfeld, Zürich
Medienmitteilung vom 20. Mai 2021