Nach eingehendem Studium der Gutachten zur Schutzfähigkeit und Schutzwürdigkeit des Mythenschlosses und ausführlicher Diskussion sah der Zürcher Heimatschutz davon ab, gegen die Inventarentlassung des Mythenschlosses vorzugehen. Die nachfolgenden Überlegungen liegen dem Beschluss zu Grunde:
Der Zürcher Heimatschutz sieht nun heute keinen Grund, einen krassen Fehlentscheid der 1980er Jahre – nämlich den Abriss des Mythenschlosses – mit einem Rekurs zu sanktionieren, dessen Chancen auf Erfolg aufgrund der vorhandenen gründlichen fachlichen Abklärungen sehr klein sind. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens, welches Archicultura führte, bestätigt die Einschätzung des Zürcher Heimatschutzes. Allerdings bedauert der Zürcher Heimatschutz, dass kein Wettbewerb durchgeführt wird, wie das die Zürich-Versicherungs-Gesellschaft bei der Erneuerung ihres in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Hauptsitzes auf beispielhafte Weise getan hat.
Das Mythenschloss ist eine Rekonstruktion
Weshalb der Zürcher Heimatschutz sich nicht für seinen Erhalt einsetzt