Medienmitteilung
Gartenstadt Friesenberg. Foto: Mara Truog

Die Gartenstadtsiedlung im Friesenberg erhält Schutz

Der Zürcher Heimatschutz ist hocherfreut über das klare Verdikt des Verwaltungsgerichts zur historischen Gartenstadtsiedlung im Friesenberg: Die ersten beiden Bauetappen der Stadtzürcher Friesenbergsiedlung sind hochgradig schutzwürdig und ein Abbruch klar unverhältnismässig. Das Geschäft geht zurück an den Absender: Der Stadtrat muss die Siedlung unter Schutz stellen.

Die ersten beiden Bauetappen wurden von 1925 bis 1928 von Architekt Fritz Reiber erstellt. Sie bestechen vor allem durch den begrünten Landschaftsraum mit vielfältigen räumlichen Bezügen und Blickachsen. Die beiden Siedlungen sind «Herz» und «Perle» des Friesenbergs und gelten als exemplarisches Beispiel für die Ausrichtung der damaligen Politik. Das Gartenstadt-Modell war der Gegenentwurf zu den misslichen Wohnverhältnissen der Arbeiterschaft in Mietskasernen der sich verdichtenden Städten und die Reaktion auf eine maximale Parzellen-Ausnützung. Keine andere zeitgenössische Siedlung in der Stadt Zürich und kaum eine andere in der Schweiz ist von vergleichbarer Grösse, Geschlossenheit und architektonischer Qualität wie die von Fritz Reiber.

Verdichtung ist kein Abbruchgrund für hochrangige Schutzobjekte

Ebenso erfreut ist der Zürcher Heimatschutz über die klaren Vorgaben des Verwaltungsgerichts für zukünftige Fälle: Selbst erhebliche private Interessen des Grundeigentümers am Rückbau dürften nicht zum Abbruch von hochrangigen Schutzobjekten führen. Das gelte auch dann, wenn eine Verdichtung eine erhebliche Wertsteigerung eines Grundstücks verursacht. Ganz allgemein lasse der Abbruch von schutzwürdigen Liegenschaften regelmässig eine verdichtete Bauweise zu, weshalb dieses Argument, so das Verwaltungsgericht, nicht ins Gewicht fallen dürfe. Auch das Argument, dass alte schutzwürdige Liegenschaften eine ungünstigere Energiebilanz aufweisen als Neubauten, lässt das Verwaltungsgericht nicht als Abbruchgrund gelten -  zumal der Abriss und die Erstellung neuer Bauten ihrerseits einen hohen Energieaufwand mit sich brächten.

Das Verwaltungsgericht korrigiert zwei Entscheide

Ausgerechnet ihre älteste und wertvollste Siedlung wollte die Familienheim-Genossenschaft Zürich FGZ zugunsten von Ersatzneubauten mit hoher Verdichtung preisgeben. Der Stadtrat verzichtete im Dezember 2016 auf eine Unterschutzstellung der beiden Gründeretappen und entliess die inventarisierten Aussenräume aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Gärten und Anlagen. Der Zürcher Heimatschutz rekurrierte erfolglos vor Baurekursgericht. Das Verwaltungsgericht hat nun die Inventarentlassung der Stadt und das Urteil des Baurekursgerichts aufgehoben. Das öffentliche Interesse am Erhalt dieser einzigartigen Gründersiedlung sei höher zu gewichten als die Gesamtheit anderer privater und öffentlicher Interessen.

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Heimatschutz hocherfreut – Die Gartenstadtsiedlung im Friesenberg erhält Schutz
Medienmitteilung vom 05. Februar 2019