Bauen und Heimatschutz

Denkmalpflege und Heimatschutz werden in der Öffentlichkeit oft miteinander verwechselt oder gleichgesetzt. Es sind aber zwei organisatorisch gänzlich voneinander getrennte Institutionen mit unterschiedlichen Kompetenzen, auch wenn sie inhaltlich weitgehend dieselben Ziele verfolgen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Denkmalpflege und Heimatschutz?

Denkmalpflege

Auch der Staat ist sich der Wichtigkeit kulturhistorischer Güter bewusst und hat Instrumente und Stellen geschaffen, die sich dem Erhalt und der Pflege historischer Gebäude, Siedlungen und Anlagen widmen. Es sind staatliche Fachstellen, die einen Gesetzesauftrag umsetzen. Diese Stellen werden verkürzt «Denkmalpflege» genannt. Bei der Stadt ist die Denkmalpflege beim Amt für Städtebau im Hochbaudepartement angesiedelt. Sie führt das «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte» und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten. Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und Projekten in Kernzonen und wirkt beim Baubewilligungsverfahren mit. Beim Kanton Zürich ist die Denkmalpflege beim Amt für Raumentwicklung der Baudirektion angesiedelt. Sie behandelt Bau- und Beitragsgesuche, führt die überkommunalen Inventare und ist für bauhistorische Untersuchungen, Dokumentationen wie auch die Kulturgüterschutzdokumentationen zuständig.

Heimatschutz

Unter «Heimatschutz» sind die verschiedenen, privatrechtlich organisierten Vereine gemeint, die sich ebenfalls dem Erhalt und der Pflege historischer Kulturgüter wie Gebäuden, Siedlungen, Gärten, Freiräumen, Verkehrswegen und Verkehrsmitteln usw. widmen. Ihre Tätigkeiten werden durch private Mittel wie Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate sowie durch Einnahmen durch den Verkauf von Publikationen, dem Schoggitaler etc. finanziert. Der Einsatz von vielen Freiwilligen und von ehrenamtlich geleistetem Engagement macht es möglich, dass viele historisch wertvolle Kulturgüter erhalten bleiben. Mit dem Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene und Bundesebene ist dem Heimatschutz zudem ein wirksames Mittel gegeben, auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen, leider zu diesem Zeitpunkt dann nur noch korrigierend oder verhindernd.

Was bedeutet es, wenn eine Liegenschaft oder ein Garten «im Inventar» eingetragen ist?

Grundsätzlich wertvolle Zeugen der Bau- und Gartenkunst werden durch die Denkmalpflege inventarisiert, in das Inventar schützenswerter Bauten und Anlagen aufgenommen. Dieser Eintrag ist noch keine Unterschutzstellung, sondern nur ein Hinweis darauf, dass es sich um ein historisch wertvolles Gebäude oder einen schützenswerten Garten handelt. Sobald Veränderungen jeglicher Art – auch geringfügige – am Objekt vorgenommen werden, muss durch die staatlichen Stellen abgeklärt werden, welche Teile zu schützen sind. Eine Veränderung ist dann nicht oder nur beschränkt möglich und das Bauvorhaben muss in enger Absprache mit der Denkmalpflege ausgeführt werden. Es wird ein Schutzvertrag ausgehandelt oder eine Schutzverfügung erlassen. Möglich ist auch, dass aufgrund der Schutzabklärung die Entlassung aus dem Inventar beschlossen wird.

Sie sind Eigentümer eines inventarisierten Objekts oder wollen ein solches erwerben?

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der staatlichen Denkmalpflege, welche Umgestaltungsmassnahmen möglich sind. Auch der Stadtzürcher Heimatschutz verfügt über ausgewiesene Fachleute, die in solchen Fällen beraten und Tipps geben sowie für Umbauten herangezogen werden können. Die konkreten Bedingungen sind mit diesen Fachleuten zu besprechen. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage die Adressen weiter.
 

Kontakt

Stadtzürcher Heimatschutz
Evelyne Noth
Goldauerstrasse 15
8006 Zürich

043 233 00 22​​​​​​​​​​​​​​
kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch